mit Pfarrer Dr. Michael Frieß am Montag, 21.6.2021 um 19:30 Uhr
Vor einem Jahr stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es das uneingeschränkte individuelle Recht jedes Menschen ist, sich selbst zu töten. Dabei muss sich der Sterbewillige weder rechtfertigen, noch muss eine unheilbare Krankheit vorliegen oder ein bestimmtes Lebensalter erreicht sein, so das BVerfG. Im nächsten Koalitionsvertrag wird ein Passus zur gesetzlichen Suizidbeihilfe aufgenommen werden müssen.
Wie diese Regelung aussehen könnte, ob kirchliche und diakonische Einrichtungen Leidensmüde beraten sollten und ob assistierter Suizid dort durchgeführt werden darf, steht aktuell zur Debatte.
Pfarrer Dr. Michael Frieß ist Geschäftsführer im Krisendienst Psychiatrie und Leiter des Geschäftsbereichs Gesundheit und Sozialpsychiatrie bei der Diakonie München und Oberbayern.
Der Eintritt beträgt 10 €.
Wegen des coronabedingt reduzierten Platzangebots empfehlen wir den Erwerb der Karten im Vorverkauf ab 14. Juni bei: Drogerie Höck, Marienstraße 2, 82335 Berg-Aufkirchen.